Produkttexte mit KI: schneller verkaufen, ohne eine Abmahnung zu riskieren
Der Onlineshop hat vierhundert Artikel. Jeder braucht eine Beschreibung, die verkauft und nicht wie vom Hersteller abgeschrieben klingt. Fünfzehn Minuten pro Artikel sind hundert Stunden. Das schafft niemand neben dem Laden.
Also nimmt man den Herstellertext. Der steht wortgleich bei sechs Wettbewerbern, Google straft doppelte Inhalte ab, und verkaufen tut er auch nicht. Ein bekanntes Dilemma.
Was KI bei Produkttexten leistet
Du gibst ihr die Fakten: Produkt, Material, Größe, Besonderheit, Zielgruppe. Sie macht daraus drei bis vier Sätze, die einen Nutzen beschreiben statt einer Eigenschaft.
Der Unterschied ist entscheidend. „100 Prozent Merinowolle“ ist eine Eigenschaft. „Merinowolle ist temperaturregulierend und kratzt nicht, anders als grobe Schurwolle“ ist ein Kaufgrund.
Eingabe: „Wollpullover, 100 Prozent Merino, fünf Farben, Zielgruppe: Menschen, die hochwertige Naturmaterialien schätzen.“ Ergebnis: ein Absatz, der die Weichheit beschreibt, statt sie zu behaupten.
Wo es rechtlich eng wird
KI schreibt gern begeistert. Das ist bei Werbung erlaubt, solange es Meinung bleibt. Sobald eine nachprüfbare Behauptung entsteht, greift das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Superlative und Vergleiche
„Bester Preis der Stadt“, „unschlagbare Qualität“, „günstiger als überall sonst“. Solche Aussagen sind Tatsachenbehauptungen, sobald sie überprüfbar sind. Wenn du sie nicht belegen kannst, sind sie abmahnfähig.
Streiche in jedem KI-Text alle Superlative, die du nicht mit einer Quelle belegen könntest. Die KI setzt sie ein, weil sie in Werbetexten üblich sind, nicht weil sie zutreffen.
Aussagen über Wirkung und Gesundheit
„Fördert die Konzentration“ bei einem Spielzeug, „gut für den Rücken“ bei einem Stuhl, „beruhigt die Haut“ bei einer Creme. Je nach Produkt greifen hier Heilmittelwerbegesetz, Kosmetikverordnung oder wieder das UWG.
Die Faustregel: Beschreibe, was das Produkt ist und tut. Nicht, was es bei einem Menschen bewirkt.
Preisangaben
Die Preisangabenverordnung verlangt, dass Preise vollständig und eindeutig sind. Bei reduzierten Artikeln muss der vorherige Preis genannt werden, und zwar der niedrigste der letzten dreißig Tage.
Eine KI weiß nichts über deine Preisgestaltung der letzten dreißig Tage. Preise gehören nicht in den generierten Text, sondern in dein Shopsystem.
Lass die KI ausschließlich den beschreibenden Teil schreiben. Preis, Verfügbarkeit, Versandkosten und Rabattauszeichnung pflegst du im Shop. So kann im Text nichts falsch stehen.
Der Ablauf für vierhundert Artikel
Der Trick ist, nicht vierhundert Mal von vorne anzufangen.
- Erstelle für jede Warengruppe eine Vorlage: gewünschter Ton, Länge, Zielgruppe, verbotene Formulierungen.
- Gib der KI die Vorlage einmal, dann nur noch die Fakten des nächsten Artikels.
- Bitte um zwei Varianten, wähle die bessere.
- Streiche Superlative und Wirkungsaussagen.
- Kopiere den Text ins Shopsystem, pflege dort Preis und Verfügbarkeit.
Nach der zehnten Beschreibung dauert eine drei Minuten. Vierhundert Artikel sind dann zwanzig Stunden statt hundert.
Der unterschätzte Nebeneffekt
Eigene Produkttexte sind für Google wertvoller als übernommene Herstellertexte. Wer dieselbe Beschreibung nutzt wie sechs Wettbewerber, konkurriert um dieselben Suchbegriffe mit identischem Inhalt. Wer eigene Texte hat, wird gefunden.
Das ist kein kurzfristiger Effekt. Es ist der Grund, warum sich die zwanzig Stunden lohnen.
Was bleibt
KI ist im Einzelhandel kein Verkäufer. Sie ist ein sehr schneller Texter, der das Wettbewerbsrecht nicht kennt und deine Preise nicht sieht.
Nutze sie für die Beschreibung. Behalte Preise, Superlative und Wirkungsversprechen bei dir. Dann sparst du achtzig Stunden und bekommst keine Abmahnung.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Werbeaussagen, Preisauszeichnung oder Abmahnungen wende dich an einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.
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